In Deutschland darf man seine Meinung nicht äußern
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit. Wie weit sie reicht, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgehalten: Geschützt sind nicht nur sachliche Äußerungen, Kritik darf "auch grundlos, pointiert, polemisch und überspitzt geäußert werden". Erst wenn nicht mehr die Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht, endet der Schutz. Grenzen gibt es also, aber sie liegen bei Beleidigung und Volksverhetzung, nicht bei Regierungskritik.
